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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

09.08.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

BNetzA korrigiert Ausschreibungsvolumen für Biogas/Biomasse auf 122,4 MW

Der erste Ausschreibungstermin nach den EEG 2017 für Biomasse-/Biogasanlagen am 01. September 2017 steht unmittelbar bevor. Hieran können sich nicht nur neue, sondern auch bestehende Biogas- und Biomasseanlagen beteiligen. Das Ausschreibungsvolumen laut EEG 2017 beträgt pro Kalenderjahr zunächst grundsätzlich 150 MW.

Allerdings legt § 28 Absatz 3 a EEG fest, dass sich dieses Ausschreibungsvolumen um die im Kalenderjahr 2016 neu in Betrieb genommenen Anlagen reduziert.

Nach der aktuellen Korrektur der Bekanntmachung vom 06. Juli 2017 hat die Bundesnetzagentur nunmehr veröffentlicht, dass das Ausschreibungsvolumen für den Gebotstermin 01. September 2017 nunmehr 122.446 kW beträgt.

Ob dies tatsächlich Auswirkungen auf das Ausschreibungsergebnis haben wird, bleibt abzuwarten.

Dies wäre letztendlich nur der Fall, wenn mehr als 122 MW an Geboten abgegeben werden würden. Anders als im Ausschreibungsverfahren für Windenergie und PV, bei denen die Gebotsmenge mehrfach überzeichnet wurde, rechnet man insbesondere in der Biogasbranche derzeit nicht unbedingt damit, dass das Volumen im Kalenderjahr 2017 überhaupt ausgeschöpft wird. Da letztlich hierzu allerdings keine gesicherte Kenntnis vorliegen kann, sollte jeder Anlagenbetreiber, der ein Gebot abgibt, gleichwohl die nötige Sorgfalt walten lassen.

Fazit für die Praxis:

Es ist dringend anzuraten, die Höhe seines eigenen Gebots sehr kritisch zu hinterfragen und keinesfalls im Hinblick auf eventuelle Mitbewerber zu niedrig zu bieten. Insbesondere sollte niemand unter den Wert gehen, der für ihn letztlich wirtschaftlich ist.

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