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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

20.08.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Bundesgerichtshof entscheidet über Inbetriebnahme bei Biomasseanlagen

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem am 21.05.2008 verkündeten Urteil, Az. VIII ZR 308/07, die bisherige Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Inbetriebnahme bei Biomasseanlagen bestätigt. Die Inbetriebnahme im Sinne des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erfordert nach § 3 Abs. 4 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft. Der BGH hat wie bereits das OLG Oldenburg und das OLG Koblenz entschieden, dass die Anlage gerade zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien betriebsbereit sein muss. Erforderlich dafür ist, dass die Einrichtungen zur Gewinnung und Aufbereitung des Energieträgers - bei einer Biogasanlage die Fermenter - bereits vorhanden sein müssen. Der Betrieb eines Biogas-BHKW mit fossiler Energie vor Fertigstellung der Fermenter führt somit nicht zur Inbetriebnahme.

Gleichzeitig hat der BGH klargestellt, dass nur die Betriebsbereitschaft zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorliegen muss, um die Inbetriebnahme auszulösen. Dass der Strom tatsächlich schon aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, ist dagegen nicht erforderlich. Der BGH betont ausdrücklich, dass die technische Betriebsbereitschaft auch dann hergestellt ist, wenn die Anlage erst nach einer Phase des Hochfahrens mit fossilen Brennstoffen dauerhaft Strom aus Biomasse erzeugt. Die Inbetriebnahme im Rechtssinne ist also der Beginn der Anfahr- oder Hochfahrphase und nicht der Abschluss dieses Zeitraumes.

Das Urteil entscheidet nunmehr endgültig eine Rechtsfrage, die seit dem In-Kraft-Treten des EEG im Jahre 2004 umstritten war und schafft Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Für Anlagen, die derzeit in der Planung oder in Bau sind und die vermeiden wollen, die strengeren Vorgaben des EEG 2009 einhalten zu müssen, gibt es einen wichtigen Hinweis. Es muss zwingend die gesamte Anlage noch in diesem Jahr betriebsbereit sein, die Inbetriebnahme des BHKW beispielsweise mit Propangas reicht nicht aus, um sich das Inbetriebnahmejahr 2008 zu sichern. Für Biogasanlagen, die Zündstrahlmotoren einsetzen, gibt es aber noch eine Lösung: Wird das BHKW vor Fertigstellung der Gaserzeugung
mit Pflanzenöl betrieben, führt schon der Pflanzenölbetrieb zur Inbetriebnahme, da bereits die Betriebsbereitschaft zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorliegt.

Nicht entschieden und daher in der Rechtsprechung weiter ungeklärt ist die Frage, wann die Inbetriebnahme bei einer Anlage erfolgt, die gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 EEG in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas verstromt.

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