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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

23.05.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Windkraftanlage

Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte Anfang des Jahres die Ablehnung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage im niederbayerischen Konzell aufgehoben, weil die Anlage das Landschaftsbild am geplanten Standort nicht verunstaltet. Mit dem Urteil wollten sich sowohl der Freistaat Bayern als auch die Gemeinde, die das Einvernehmen zu dem Vorhaben verweigert hatte, nicht zufriedengeben und haben die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragt. Zu Unrecht, wie das BVerwG mit Beschluss vom 08.05.2008 nun festgestellt hat. Das Urteil des VGH ist damit rechtskräftig geworden.

Für RA Dr. Loibl, der das Gerichtsverfahren federführend für den Antragsteller betreut hat, sind die Urteile ein Meilenstein für die Entwicklung der Windkraftnutzung in Ostbayern. Die Praxis der Genehmigungsbehörden, die lange Zeit vom Verwaltungsgericht Regensburg gestützt worden ist, Windkraftanlagen im bayerischen Wald ohne nähere Prüfung mit formblattmässigen Begründungen abzulehnen, dürfte damit hinfällig sein. Windkraftanlagen können wegen der besonderen Bedeutung, die die Erschliessung erneuerbarer Energien hat, nur bei einer Verunstaltung der Landschaft abgelehnt werden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn eine besonders schutzwürdige Landschaft vorliegt, die auch noch nicht anderweitig vorbelastet sein darf.

Inhaltlich setzt sich die Entscheidung des BVerwG vor allem mit dem Argument auseinander, die Windkraftanlage würde in ein angrenzendes Landschaftsschutzgebiet hineinwirken. Dem hat das Gericht eine klare Absage erteilt: Nur wenn der Anlagenstandort tatsächlich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen würde, könnte die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich wieder abgeschwächt werden. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes verläuft im konkreten Fall allerdings erst in einiger Entfernung hinter der geplanten Anlage.

Nachdem nunmehr endgültig feststeht, dass die Windkraftanlage nicht verunstaltend ist, ist mit einer Erteilung der Genehmigung in den nächsten Wochen zu rechnen.

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