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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

25.06.2014 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG 2014: Aktueller Entwurf von heute bessert Höchstbemessungsleistung bei Biogas nach

Die in den bisherigen Entwürfen zum EEG 2014 vorgesehene dramatische und aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenkliche Regelung zur Höchstbemessungsleistung bei Biogas- und Biomasseanlagen ist im heute vorgelegten Entwurf (Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Energie) deutlich entschärft: Bislang sollten Biogas- und Biomasseanlagen ab Geltung des neuen EEG 2014 nur für diejenigen eingespeisten kWh im Kalenderjahr eine EEG-Vergütung erhalten, die sie bereits früher in ihrem besten Jahr erzielt haben. Diese Regelung berücksichtigt nicht den Hinzubau der letzten Jahre und wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht nach unserer Einschätzung ein unzulässiger Eingriff in den Bestandsschutz. Der heute vorgelegte Entwurf hält zwar an der obigen Regelung fest, in jedem Fall soll eine Anlage künftig jedoch zumindest für 95 % der am Stichtag 31.07.2014 installierten Leistung weiterhin EEG-Vergütung bekommen. Damit dürften in den meisten Fällen die gravierendsten Auswirkungen deutlich abgemildert sein.

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