Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

08.07.2014 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG 2014: Landschaftspflegebonus zum 31.07.2014 abmelden?

Das EEG 2014 definiert ab 1.8.2014 den Begriff des Landschaftspflegematerial extrem eng. Wer nach dem EEG 2009 den Landschaftspflegebonus für Strom aus Biogasanlagen geltend macht, wird im Regelfall diesen Bonus ab Geltung der neuen Vorschrift nicht mehr erlangen können. Da dieser Bonus voraussetzt, dass im Kalenderjahresschnitt über 50 Prozent Landschaftspflegematerial eingesetzt wird, werden die meisten Anlagen diesen Bonus damit für das gesamte Kalenderjahr 2014 verlieren. Hier empfiehlt es sich, ernsthaft zu überlegen, ob dieser Bonus mit Wirkung ab 31.7.2014 beim Netzbetreiber abgemeldet wird. Das ermöglicht, dass der Bonus nach unserer Einschätzung noch bis zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt werden kann. Allerdings gibt damit der Anlagenbetreiber den Bonus freiwillig und -dies ist in der Literatur umstritten- möglicherweise endgültig auf. Sollte sich die Neuregelung als verfassungswidrig erweisen, hätte der Anlagenbetreiber damit Pech. Nach unserer Einschätzung ist die Neuregelung zumindest dahingehend verfassungswidrig, als keinerlei Übergangsvorschrift im Gesetz enthalten ist: Wer letztes Jahr für teures Geld Landschaftspflegematerial einsiliert hat, kann dieses im Kalenderjahr 2014 nicht mehr vollumfänglich nutzen, hierin liegt nach unserer Einschätzung ein unzulässiger Eingriff in den Bestandsschutz. Hier wird abzuwarten bleiben, wie das Verfassungsgericht entscheidet.
Fazit: Es dürfte für viele Anlagenbetreiber sinnvoll sein, den Landschaftspflegebonus zum 31.7.2014 abzumelden, allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich die gesetzliche Neuregelung zur Definition des Landschaftspflegematerial als verfassungsgemäß erweist.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitender Partner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Dr. Helmut Loibl

Rechtsanwalt

loibl@paluka.de
Dr. Helmut Loibl

Ihr Anwaltsteam

Marc Bruck

Marc Bruck

Susanne Lindenberger

Susanne Lindenberger

Carolina Gierisch

Carolina Gierisch

Gerrit Müller-Rüster

Gerrit Müller-Rüster

Markus Sawade

Markus Sawade

Carmen Merkl-Mohr

Carmen Merkl-Mohr

Florian Frenzel

Florian Frenzel

Helena Thom

Helena Thom

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen