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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

20.05.2015 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG 2014: Verfassungsbeschwerde gegen Höchstbemessungsleistung bei Biogasanlagen eingelegt

Am 19.05.2015 wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die im EEG 2014 neu eingeführte Höchstbemessungsleistung für Biogasanlagen (§ 101 Abs. 1 EEG 2014) eingereicht. Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl führt dieses Verfahren für einen Biogasbetreiber aus Baden-Württemberg, der hierbei vom Verein für nachhaltige Energien e.V. unterstützt wird. Ziel ist es, den mit der Regelung verbundenen Eingriff in den Bestandsschutz aufheben zu lassen.

Die Höchstbemessungsleistung von bestehenden Biogasanlagen bemisst sich nach § 101 Abs. 1 EEG 2014 nach dem besten Kalenderjahr oder nach 95 % der am 31.07.2014 installierten Leistung, je nachdem, was höher ist. Anlagen wie die des Beschwerdeführers, die ihre alte Bestandsanlage früher deutlich über 95 % der installierten Leistung fahren konnten und die erst im Laufe des Jahres 2013 oder Anfang 2014 zusätzliche Leistung hinzugebaut haben, konnten kein "ganzes Kalenderjahr" mehr ihre Leistung über 95 % fahren und sind damit auf diesen Betrag gedeckelt. Hierdurch entstehen massive Gewinneinbußen, im konkreten Fall zwischen 25 und 66 Prozent.

Hierin sehen wir eine unzulässige und völlig unverhältnismaßige Beschränkung des in Art. 14 Abs. 1 GG verankerten Eigentumsgrundrechts. Darüber hinaus erweist sich das Abstellen auf 95 % statt auf 100 % der installierten Leistung als sinnlos, weil hierdurch kein einziger Verbraucher auch nur einen Cent weniger EEG-Umlage zahlen muss. Dem massiven Eingriff in das Grundrecht der betroffenen Anlagenbetreiber steht also keinerlei Vorteil der Allgemeinheit gegenüber. Vor diesem Hintergrund sind wir guter Hoffnung, dass die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein wird.

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