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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

24.02.2021 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG 2021: Biomethanausschreibung zum 01.12.2021 für ganz Deutschland möglich!

Das EEG 2021 führt mit einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW speziell für hochflexible Biomethananlagen eine komplett neue Ausschreibung jeweils zum 01.12. jedes Jahres ein. Allerdings beschränkt sich grundsätzlich die Teilnahme an dieser Ausschreibung auf Anlagen, die in der sogenannten Südregion liegen. Wo diese genau ist, ergibt sich aus Anlage 5 zum EEG, die dort aufgeführten Gemeinden fallen hierunter, die dort nicht aufgezählten können also grundsätzlich nicht an der Biomethanausschreibung teilnehmen.

Eine Ausnahme gilt jedoch ausdrücklich für das Jahr 2021: An der Biomethanausschreibung am 01.12.2021 können also Biomethan-BHKW für ganz Deutschland teilnehmen.

Nötig ist hierfür eine Genehmigung, die 3 Wochen vor dem Ausschreibungstermin (also letztlich in der ersten Novemberwoche 2021) erteilt und im Marktstammdatenregister hinterlegt sein muss. Der zulässige Gebotswert liegt bei 19 Cent pro kWh, die Anlage erhält im Falle eines Zuschlags für volle 20 Kalenderjahre die entsprechende Vergütung. Hinzu kommt der Flexzuschlag in Höhe von 65,00 Euro pro kW installierter Leistung und Kalenderjahr, sofern die Anlage jeweils mindestens 500 Stunden im Jahr mindestens 85% der installierten Leistung abfährt. Letztlich muss es sich allerdings um hochflexible Anlagen handeln: Das heißt, dass die Anlage nur für 15% der installierten Leistung auch eine EEG-Vergütung erhält.

Interessant sind solche Konstellationen insbesondere für den Strommarkt, vor allem dann, wenn über Fahrpläne in Zusammenspiel mit einer Biogasanlage und/oder einem Satelliten-BHKW hier in kurzer Zeit deutlich mehr Leistung abgerufen werden kann. Erfahrungsgemäß lohnen sich solche Fahrpläne bzw. das Nachfahren von Vorgaben des Direktvermarkters vor allem dann, wenn große Gasspeicher und große installierte Leistungen vorhanden sind. Das Biomethan-BHKW würde einerseits die hohe Leistung, andererseits mit dem Erdgasnetz, an dem es letztlich hängt, einen nahezu unendlichen Speicher bereithalten. Interessant sind solche Konstellationen allerdings nicht nur für den Strommarkt, sondern auch für Wärmesenken: Insbesondere solche Wärmesenken, in denen beispielsweise ein bisher vorhandener Satellit in den Wintermonaten den immensen Bedarf gar nicht abdecken kann und nach wie vor fossil zugeheizt werden muss, kann ein solches Biomethan-BHKW höchst sinnvoll sein. Da es sich um Ausschreibungs-BHKW handelt, sind an die inhaltliche Qualität des Biomethans wenig Anforderungen zu stellen: Letztlich muss es sich nur um Biogas/Biomethan aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung handeln, es gibt keine Vorgaben, dass nur NawaRo/Güllegas verwendet werden dürfte. Allerdings gibt es hier zwei Hürden, die beachtet werden müssen: Einerseits muss der 40%-ige Maisdeckel eingehalten werden, andererseits muss bei der Gaserzeugung die Einhaltung von 150 Tagen hydraulischer Verweilzeit sichergestellt sein.

Das EEG 2021 führt mit einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW speziell für hochflexible Biomethananlagen eine komplett neue Ausschreibung jeweils zum 01.12. jedes Jahres ein. Allerdings beschränkt sich grundsätzlich die Teilnahme an dieser Ausschreibung auf Anlagen, die in der sogenannten Südregion liegen. Wo diese genau ist, ergibt sich aus Anlage 5 zum EEG, die dort aufgeführten Gemeinden fallen hierunter, die dort nicht aufgezählten können also grundsätzlich nicht an der Biomethanausschreibung teilnehmen.

Eine Ausnahme gilt jedoch ausdrücklich für das Jahr 2021: An der Biomethanausschreibung am 01.12.2021 können also Biomethan-BHKW für ganz Deutschland teilnehmen.

Nötig ist hierfür eine Genehmigung, die 3 Wochen vor dem Ausschreibungstermin (also letztlich in der ersten Novemberwoche 2021) erteilt und im Marktstammdatenregister hinterlegt sein muss. Der zulässige Gebotswert liegt bei 19 Cent pro kWh, die Anlage erhält im Falle eines Zuschlags für volle 20 Kalenderjahre die entsprechende Vergütung. Hinzu kommt der Flexzuschlag in Höhe von 65,00 Euro pro kW installierter Leistung und Kalenderjahr, sofern die Anlage jeweils mindestens 500 Stunden im Jahr mindestens 85% der installierten Leistung abfährt. Letztlich muss es sich allerdings um hochflexible Anlagen handeln: Das heißt, dass die Anlage nur für 15% der installierten Leistung auch eine EEG-Vergütung erhält.

Interessant sind solche Konstellationen insbesondere für den Strommarkt, vor allem dann, wenn über Fahrpläne in Zusammenspiel mit einer Biogasanlage und/oder einem Satelliten-BHKW hier in kurzer Zeit deutlich mehr Leistung abgerufen werden kann. Erfahrungsgemäß lohnen sich solche Fahrpläne bzw. das Nachfahren von Vorgaben des Direktvermarkters vor allem dann, wenn große Gasspeicher und große installierte Leistungen vorhanden sind. Das Biomethan-BHKW würde einerseits die hohe Leistung, andererseits mit dem Erdgasnetz, an dem es letztlich hängt, einen nahezu unendlichen Speicher bereithalten. Interessant sind solche Konstellationen allerdings nicht nur für den Strommarkt, sondern auch für Wärmesenken: Insbesondere solche Wärmesenken, in denen beispielsweise ein bisher vorhandener Satellit in den Wintermonaten den immensen Bedarf gar nicht abdecken kann und nach wie vor fossil zugeheizt werden muss, kann ein solches Biomethan-BHKW höchst sinnvoll sein. Da es sich um Ausschreibungs-BHKW handelt, sind an die inhaltliche Qualität des Biomethans wenig Anforderungen zu stellen: Letztlich muss es sich nur um Biogas/Biomethan aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung handeln, es gibt keine Vorgaben, dass nur NawaRo/Güllegas verwendet werden dürfte. Allerdings gibt es hier zwei Hürden, die beachtet werden müssen: Einerseits muss der 40%-ige Maisdeckel eingehalten werden, andererseits muss bei der Gaserzeugung die Einhaltung von 150 Tagen hydraulischer Verweilzeit sichergestellt sein.

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