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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

09.03.2012 | Von: Rechtsanwalt Klewar

EEG: Gesetzentwurf zur Änderung des EEG als Bundestagsdrucksache veröffentlicht

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien ist in der Bundestagsdrucksache 17/8877 vom 06.03.2012 veröffentlicht worden. Die erste Abstimmung im Bundestag über den Gesetzentwurf ist für heute angesetzt. Nach der Begründung des Entwurfs soll das Gesetz dann Ende März verabschiedet werden und am 01.04.2012 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Verschärfung des Inbetriebnahmebegriffs vor. Zukünftig sollen Anlagen erst dann in Betrieb gehen können, wenn Sie ortsfest installiert sind und Wechselstrom erzeugen können. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Solarmodule "auf dem Boden" in Betrieb genommen werden können. Die Änderung gilt aber auch für andere Anlagen wie etwa Biogasanlagen.

Anlagen, die bis zum 31.03.2012 nach den bisherigen Regelungen in Betrieb gegangen sind, gelten auch nach dem Stichtag als bereits in Betrieb genommen. Wer seine Anlage also diesen Monat noch in Betrieb nehmen kann, kann von den günstigeren Regelungen des bisherigen Rechts profitieren. Vollständig rechtssicher ist dies leider nicht. Es wäre auch denkbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Rückwirkung zum 09.03.2011 beschlossen wird. Nachdem dieser Termin bereits öffentlich diskutiert wurde, hätten betroffene Anlagenbetreiber keinen Vertrauensschutz.

Der Entwurf enthält neben Änderungen der Vergütung von PV-Anlagen auch Regelungen für andere Anlagen. So wird etwa klargestellt, dass auch Gülle- und Abfallanlagen Biodiesel zu Zünd- und Stützfeuerung verwenden dürfen.

Rechtsanwalt Micha Klewar, Regensburg

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