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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
12.02.2016 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
EEG: Meldefristen bis 28.2.2016 beachten!
Alle EEG-Anlagen müssen bis 28.02.2016 nicht nur die sog. Konformitätserklärung abgeben, sondern – dies wurde neu eingeführt – auch eine Meldung des eigenverbrauchten Stroms sowie eine Meldung des an andere Letztverbraucher überlassenen Stroms vornehmen. Bei Nichterfüllung drohen zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den von Dr. Helmut Loibl aktuell veröffentlichten Newsletter hierzu. Damit Sie generell unsere Newsletter erhalten, melden Sie sich bitte hier an.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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