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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
18.09.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
Eigenstrom PV-Anlagen rechnen sich wieder?
Für neue EEG-Anlagen kann Eigenstrom zwar unter strengen Voraussetzungen genutzt werden, jedoch ist dafür eine EEG-Umlage zu zahlen. So muss jedes Jahr zum 28. Februar des Folgejahres zur Bundesnetzagentur und zum Netzbetreiber der Eigenstromverbrauch gemeldet werden und dafür die EEG-Umlage abgeführt werden. Erfolgt diese Meldung nicht fristgerecht, sind dramatische Sanktionen zu befürchten.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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