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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

25.01.2024 | Von: Dr. Helmut Loibl

Genehmigung neuer Satelliten im Außenbereich nun problemlos möglich?

Im Hinblick darauf, dass der Preis für Fernwärme in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist und nunmehr auch Wärmepreise von deutlich über 10 Ct./kWh netto auch für Biogasanlagenbetreiber alles andere als unrealistisch sind, werden plötzlich neue Satellitenprojekte wieder interessant.

Allerdings stellt sich bei der Versorgung eines Fernwärmenetzes innerhalb einer Ortschaft immer die Problematik, wo genau das Satelliten-BHKW örtlich untergebracht werden soll: Ein Grundstück mitten in der Ortschaft ist zwar meist, was die baurechtliche Genehmigungssituation einerseits und die Versorgung des Fernwärmenetzes andererseits angeht, relativ unproblematisch. Allerdings führt die Lage innerhalb der Ortschaft regelmäßig zu Problemen hinsichtlich der Lärmbelastung, hier sind deutlich höhere Schutzmaßnahmen notwendig als bei einer reinen Ortsrandlage.

Ideal wäre es meistens, direkt angrenzend an die Ortschaft das BHKW auf einer Außenbereichsfläche zu errichten. Bisher war dies juristisch jedoch kaum möglich, da im Außenbereich nur privilegierte Vorhaben zulässig sind und die meisten Genehmigungsbehörden hier keinen Genehmigungstatbestand gesehen haben.

Diese Rechtslage wurde nun mit Wirkung ab 01. Januar 2024 grundlegend geändert:

Der neu eingeführte § 246 d Abs. 4 Nr. 2 BauGB erklärt nun ausdrücklich, dass im Außenbereich Blockheizkraftwerke dann privilegiert zulässig sind, wenn sie einerseits der Stromerzeugung zur Einspeisung in das öffentliche Netz dienen und andererseits zeitgleich Wärme für die Einspeisung in ein bestehendes lokales Wärmenetz oder zur Wärmeversorgung von zulässigerweise errichteten Gebäuden in räumlicher Nähe des Vorhabens dienen. Eine weitere Voraussetzung ist jedoch, dass dieses BHKW-Vorhaben in einem „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit einer bestehenden landwirtschaftlich privilegierten Biogasanlage stehen, aus der das verwendete Biogas stammt und wenn das BHKW keine größere Grundfläche in Anspruch nimmt als die Biogasanlage selbst.

Zwar bleibt hier in der juristischen Praxis die Auslegung der einzelnen Voraussetzungen abzuwarten, allerdings besteht die begründete Hoffnung, dass nunmehr direkt angrenzend an Ortschaften Satelliten-BHKW’s relativ problemlos genehmigt werden können (auch ohne Bebauungsplan).

Hinzuweisen ist noch darauf, dass diese Privilegierung von Satelliten-BHKW zeitlich befristet ist: Ausweislich des Gesetzeswortlautes soll diese Vorschrift nur „bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028“ gelten.

(Bildquelle: pixabay.com)

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