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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

30.06.2022 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Heute Nacht müssen Zähler abgelesen werden!

Der Gesetzgeber hat – wie allgemein bekannt ist – mit Wirkung ab 1. Juli 2022 – vereinfacht dargestellt – die EEG-Umlage abgeschafft. Mit anderen Worten: Alle, die bisher EEG-Umlage zahlen mussten, sei es, weil sie selbst den Strom aus ihrer PV-Anlage genutzt haben oder sei es, dass sie den Strom aus ihrer EEG-Anlage Dritten überlassen haben, müssen heute Nacht, letztlich also zum 01.07.2022, 0.00 Uhr, ihren Zähler ablesen.

Hintergrund ist, dass sie für den bis dahin verbrauchten Strom auch weiterhin EEG-Umlage zahlen müssen, eine Befreiung tritt erst für den Strom, der ab 01.07.2022 verbraucht wird, ein. Wer seinen Zähler nicht ausgelesen hat, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit einigen Diskussionen mit dem Netzbetreiber gegenübersehen, welcher Stromanteil des Kalenderjahres tatsächlich vor und welcher nach dem Stichtag verbraucht wurde.

Vor diesem Hintergrund sollte nicht nur eine Ablesung erfolgen, diese sollte auch entsprechend dokumentiert (Foto) werden, es schadet auch nicht, wenn ein Zeuge den Zeitpunkt des Fotos bestätigen kann oder der Zeitpunkt auf andere Weise (zum Beispiel durch mitfotografieren einer aktuellen Tageszeitung) nachgewiesen werden kann.

(Bildquelle: Pixabay)

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