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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

29.07.2013 | Von: RA Dr. Helmut Loibl

Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft: Neue Vorgaben für Bürgerwindpark- und Solarparkgesellschaften

Am 22.07.2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten, das die sog. AIFM-Richtlinie umsetzt. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl neuer gesetzliche Vorgaben für Gesellschaften, die Geld für die Investition in Wind- und/oder Solarparks einsammeln. Ausgenommen sind solche Gesellschaften, die selbst operativ tätig sind, also im Ergebnis wohl selbst eine entsprechende Anlage betreiben. Die Abgrenzung, ob ein operative Tätigkeit vorliegt oder nicht, ist im Einzelfall schwierig. Insoweit besteht derzeit die Möglichkeit, bei der BaFin eine entsprechende Anfrage zu stellen, ob die eigene Gesellschaft hierunter fällt oder nicht. Diese Anfrage sollte gut vorbereitet werden, insbesondere sollten die nötigen Informationen umfassend dargestellt werden. Sofern wir Sie hierbei unterstützen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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