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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

07.03.2024 | Von: Dr. Helmut Loibl

Verbesserte Chancen für neue Satelliten-BHKW?

Neue Satellitenprojekte sind für viele bestehende Biogasanlagen die einzige Chance, ihre Anlage in eine längerfristige Zukunft zu führen:

Viele Biogasanlagenbetreiber planen derzeit, neue Wärmesenken über Fernwärmenetze zu erschließen, im Hinblick auf die deutlich gestiegenen Wärmepreise, die hier zu erzielen sind (häufig zwischen 10 und 18 Cent pro Kilowattstunde netto) erscheint dies durchaus auch aus wirtschaftlicher Sicht zielführend zu sein. Allerdings reicht im Regelfall ein Ausschreibungszuschlag für die Biogasanlage für weitere zehn Jahre EEG-Vergütung nicht aus, um ein solches Wärmeprojekt zu refinanzieren (hierfür benötigt man in Regel etwa 15 Jahre oder gar noch länger). Aus diesem Grund wird häufig geplant, die Wärmesenken über neue Satelliten-BHKW zu erschließen, die im Rahmen einer EEG-Ausschreibung einen Zuschlag für volle 20 Kalenderjahre erhalten würden.

Der Nachteil eines solchen neuen Satelliten war bislang, dass Gebote für Neuanlagen deutlich geringer ausfallen mussten als für Bestandsanlagen: So konnten beispielsweise in der Biomasseausschreibung 2023 neue Satelliten-BHKW maximal 17,67 Cent pro kWh bieten.

Für das Kalenderjahr 2024 hat die Bundesnetzagentur nun das zulässige Höchstgebot für neue Anlagen und damit auch für neue Satelliten-BHWK auf 19,43 Cent pro kWh hochgesetzt. Das verbessert die finanzielle Ausgangslage für neue Satelliten-BHKW erheblich, sodass solche Projekte nunmehr auch aus finanzieller Sicht deutlich attraktiver werden (allerdings darf nicht unbeachtet bleiben, dass für ein solches Projekt erhebliche Investitionen nötig sind. Neben den neuen Satelliten-BHKW mitsamt Netzanschluss und Mikrogasleitung wird ein komplettes Fernwärmenetz benötigt, in der Regel benötigt man weiterhin einen Pufferspeicher oder Gasbrenner, sodass die Investsumme sich häufig deutlich über 3 Mio. Euro befindet).

Ob allerdings das verbesserte Höchstgebot tatsächlich auch zu höheren Zuschlagsmöglichkeiten führt, muss noch kritisch hinterfragt werden: Auch für das Kalenderjahr 2024 ist davon auszugehen, dass die Ausschreibungen deutlich überzeichnet werden, also deutlich mehr Angebote als Volumen vorliegt. In diesem Fall konkurrieren Neu- und Bestandsanlagen unmittelbar miteinander. Im Hinblick darauf, dass aktuell über 600 MW „in der Warteschleife“ stehen (und letztes Jahr keinen Zuschlag mehr erhalten haben) und das Ausschreibungsvolumen dieses Jahr nur etwa 480 MW insgesamt ausmacht, steht zu befürchten, dass viele Anlagenbetreiber deutlich unter dem verbesserten Höchstgebot liegen werden. Hier bleibt abzuwarten, was die Ausschreibungen zum 01. April und zum 01. Oktober tatsächlich bringen.

(Bildquelle: pixabay.com)

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