Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

30.09.2010 | Von: RA Dr. Helmut Loibl

Vergütung für Solaranlagen - vor dem 25. März 2010 "beschlossene" Bebauungspläne

Für die Vergütung von Strom aus Solaranlagen wird nach der Gesetzesänderung zum neuen EEG 2009 mehrere Male Bezug darauf genommen, dass sich Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befinden müssen, der vor dem 25. März 2010 "beschlossen" wurde. Als Beispiel ist hier insbesondere § 32 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 EEG 2009, der sich auf die Vergütungsfähigkeit von Solaranlagen auf Grünflächen, die vor dem 01.01.2011 in Betrieb genommen werden, anzuführen.
Die Clearingstelle EEG hat diesbezüglich nun mit ihrem Hinweis 2010/8 vom 27.09.2010 festgestellt, dass ein Bebauungsplan dann als vor dem 25. März 2010 "beschlossen" anzusehen ist, wenn er von der Gemeinde bis einschließlich 24. März 2010 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen wurde. Ob der Beschluss der Gemeinde auch wirksam sein muss, hält die Clearingstelle in Ihrem Hinweis nicht für erforderlich. Mit anderen Worten: Auch ein unwirksamer Beschluss kann nach der Einschätzung der Clearingstelle die positiven Auswirkungen auf die Vergütung herbeiführen.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitender Partner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Dr. Helmut Loibl

Rechtsanwalt

loibl@paluka.de
Dr. Helmut Loibl

Ihr Anwaltsteam

Marc Bruck

Marc Bruck

Susanne Lindenberger

Susanne Lindenberger

Carolina Gierisch

Carolina Gierisch

Gerrit Müller-Rüster

Gerrit Müller-Rüster

Markus Sawade

Markus Sawade

Carmen Merkl-Mohr

Carmen Merkl-Mohr

Florian Frenzel

Florian Frenzel

Helena Thom

Helena Thom

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen