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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

26.06.2013 | Von: RA Dr. Helmut Loibl

Windenergie: Abstandsfläche darf in Bayern bis zur Rotorfläche reduziert werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine neue Grundsatzentscheidung zum Abstandsflächenrecht bei Windenergieanlagen getroffen: War in den bisherigen Entscheidungen stets nur betont worden, dass eine Reduzierung der nach Art. 6 BayBO einzuhaltenden Abstandsfläche auf 0,25 H kein Problem sei, hat der VGH nun in einem aktuellen Beschluss vom 29.05.2013 klargestellt, dass dieser Wert auch deutlich unterschritten werden darf (im konkreten Fall: 0,21 H). Selbst der ansonsten vorgesehene Mindestabstand von 3 m zum Rotor sei - so das Gericht - nicht zu beachten: wenn der Rotor am nächsten zum Nachbargrundstück steht, steht er nicht mit seiner Breit- sondern seiner Schmalseite zum Nachbargrundstück, wodurch er kaum Wirkungen entfaltet, die einem Gebäude vergleichbar wären.

FAZIT:

Die bayerischen Genehmigungsbehörden können damit die Abstandsflächen bis zur vom Rotor überstrichenen Fläche in rechtmäßiger Weise reduzieren.

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