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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

08.07.2014 | Von: Rechtsanwalt Christian Wenzel

Windkraft: Regionalplan Oberpfalz Nord entfaltet noch keine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGb

In seinem Urteil vom 18.06.2014 bestätigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass dem derzeitigen Fortschreibungsentwurf des Regionalplans der Region Oberpfalz Nord in der Fassung der Beschlüsse des Planungsausschusses vom 05.06.2013 keine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zukommt.

Der VGH hatte diesbezüglich festgestellt, dass der erforderliche Planungsstand, welcher nahelegt, dass die ins Auge gefasste planerische Aussage Eingang in die Endfassung des Raumordungsplans findet, noch nicht erreicht ist.

Ergänzend weist der VGH in seinem Urteil darauf hin, dass die beabsichtigten einheitlichen Siedlungsabstände von 800 m zu Misch- und Dorfgebieten sowie zu einzelnen Häusern im Außenbereich rechtlich zumindest problematisch sind. Ebenso sieht der VGH bislang keine Fundierung hinsichtlich Artenschutzproblematik.

Im Ergebnis ist der aktuelle Fortschreibungsentwurf des Regionalplans somit nicht im Rahmen etwaiger Genehmigungsverfahren heranzuziehen.

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