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24.10.2017 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola
Unfall: Haftung bei Autonomen Fahren
Sollte beim autonomen Fahren ein Unfall passieren, sei nach landläufiger Meinung die Frage nach der Haftung bisher noch nicht geklärt. Dem ist aber aus rechtlicher Sicht nicht so, die Haftungsfrage ist seit einigen Monaten recht klar geregelt. Es gibt mittlerweile ein Gesetz, welches das Straßenverkehrsgesetz verändert und darin das autonome Fahren ausdrücklich erlaubt. Sollte es nun trotz automatisierten Fahrens zu Unfällen kommen, kann mithilfe einer Blackbox die Unfallschuld eruiert werden. Sämtliche in der Blackbox gespeicherte Daten bezüglich des Unfallhergangs können dann von Versicherungen zur Unfallauswertung herangezogen werden. Für den Unfall muss dann entweder der Hersteller haften, sofern etwaige Mängel bei der Herstellung oder bei der Software festzustellen sind, oder es haftet der Fahrer, der für sein Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden kann. Ein solches Fehlverhalten kann beispielsweise dann nachgewiesen werden, wenn der Fahrer, trotz Aufforderung des Systems, nicht selbst die Führung über das Fahrzeug übernimmt und dies in der Folge zum Unfall führt.
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