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05.12.2008 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Neues Erbschaftsteuergesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, 05.12.2008 der lange und heftig umstrittenen Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt.

Für Eheleute, Kinder und Enkel gelten nun ab 01.01.2009 deutlich höhere Freibeträge. Auch eingetragene Lebenspartner erhalten künftig den gleichen Freibetrag wie Ehegatten - der Steuertarif ist für sie jedoch höher als für Ehegatten. Weniger begünstigt werden künftig Geschwister und Geschwisterkinder (Nichten und Neffen). Zudem wird künftig die Bewertung von Immobilien zu Verkehrswerten erfolgen.

Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt künftig für Ehegatten und Kinder steuerfrei, wenn sie die Immobilie selbst bewohnen. Bei Kindern gilt dies allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

In der Unternehmensnachfolge gibt es künftig zwei Wahlmöglichkeiten. Der Nachfolger kann sich entweder für die Behaltefrist von 10 Jahren bei gleichbleibender Lohnsumme und einem Anteil des Verwaltungsvermögens von maximal 10 % des Betriebsvermögens entscheiden. Möglich ist aber auch die Behaltefrist von sieben Jahren. Das Verwaltungsvermögen darf dabei jedoch höchsten 50 % des gesamten Betriebsvermögens betragen.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Veranstaltungshinweis: Für Unternehmer und Gesellschafter bietet die PS&P Bildungsgesellschaft, Regensburg, eine kostenlose Informationsveranstaltung zur "Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform".

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