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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
19.07.2010 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich
Zünd- und Stützfeuerung bei Erweiterung von Biogasanlagen ab 2009
Die aktuelle Empfehlung der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff kann in bestimmten Einzelfällen für den Betreiber einer Biogasanlage drastische Folgen haben. Eine Folgeerscheinung der Empfehlung ist es, dass Biogasanlagen, die nach dem 31.12.2008 um ein BHKW erweitert wurden, in dem neuen BHKW keine fossile Zünd- und Stützfeuerung einsetzen dürfen. Das gilt selbst dann, wenn die Biogasanlage im Jahr 2006 oder früher in Betrieb gegangen ist und der Einsatz fossiler Zünd- und Stützfeuerung für die Biogasanlage nach altem Recht zulässig war.
Anlagenbetreiber, die Heizöl oder Diesel in einem neuen BHKW eingesetzt haben oder weiter einsetzen, riskieren den Verlust des gesamten Vergütungsanspruchs. Bereits ausbezahlte Vergütung kann ggf. vom Netzbetreiber zurückgefordert werden. Das gilt selbst dann, wenn der Netzbetreiber dem Einsatz der fossilen Zünd- und Stützfeuerung vorab zugestimmt hat.
Die Rechtslage haben wir ein einem Aktenvermerk zusammengefasst, der zum download als pdf zur Verfügung steht. Betroffenen Anlagenbetreibern ist zu raten, sich auf jeden Fall individuell rechtlich beraten zu lassen, um den Schaden begrenzen zu können.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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