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17.08.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Austausch von PV-Modulen

Laut EEG ist der Austausch von PV-Modulen nur aufgrund von Diebstahl, technischem Defekt oder Beschädigung erlaubt. Werden einzelne Module der Anlage aus anderen Gründen getauscht, ohne dass der Netzbetreiber darüber informiert wird, entfällt die Vergütung für das jeweilige neue Modul. 

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