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17.08.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
Austausch von PV-Modulen
Laut EEG ist der Austausch von PV-Modulen nur aufgrund von Diebstahl, technischem Defekt oder Beschädigung erlaubt. Werden einzelne Module der Anlage aus anderen Gründen getauscht, ohne dass der Netzbetreiber darüber informiert wird, entfällt die Vergütung für das jeweilige neue Modul.
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