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Erbstreitigkeit und Pflichtteil

 

Erbstreitigkeiten können vielfältiger Natur sein. Angefangen von der Frage der Wirksamkeit eines Testaments, der Testierfähigkeit des Erblassers über die Auslegung eines Testaments und die gerichtliche Auseinandersetzung über den Erbschein oder die Klärung des Erbrechts bis hin zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft unter Berücksichtigung lebzeitiger Vorempfänge.

Pflichtteilsansprüche spielen vor allem dann eine Rolle, wenn nahe Angehörige durch den Letzten Willen enterbt werden. Denn für bestimmte Personen, wie z. B. Ehegatten und Kinder des Verstorbenen, sieht das Gesetz die Pflichtteilsansprüche vor. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch, der sich gegen den oder die Erben richtet. Darüber hinaus können generell bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers derartige Ansprüche, sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche, in Betracht kommen. Diese richten sich in erster Linie gegen den Erben, im Ausnahmefall aber auch gegen den Beschenkten.

Damit sind nicht nur im Erbfall, sondern auch bei lebzeitigen Übergaben diese Ansprüche bei der Gestaltung zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen für Sie:
 

  • Beratung im Erbfall – was ist zu tun? (Annahme der Erbschaft, Ausschlagung, etc.)
     
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
     
  • Beratung und Vertretung im Nachlassverfahren, Erbscheinsverfahren
     
  • Beratung und Vertretung im Erbstreit
     
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (Erstellung von Teilungsplänen, Beratung zur Ausgleichung unter Geschwistern, etc.)
     
  • Beratung zur Erbenhaftung, Haftungsbegrenzung

Leitende Partnerin

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

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