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27.06.2022 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Biogasausschreibung zum 01. September 2022 - Warum Sie eine eventuelle vorzeitige Teilnahme kritisch prüfen sollten!

Hintergrund ist eine im EEG 2021 an etwas versteckter Stelle vorgenommene grundsätzliche Vergütungsänderung:

Bisher wurde für alle Biogasanlagen, die sich in der Direktvermarktung befinden, die vom Netzbetreiber auszuzahlende Marktprämie nach dem sogenannten Monatsmarktwert ermittelt. Diese Regelung wurde nun grundlegend geändert: Wer 2023 oder später an der Ausschreibung teilnimmt und einen Zuschlag erhält, dessen Marktprämie errechnet sich zukünftig nach dem Jahresmarktwert und nicht mehr nach dem Monatsmarktwert. Das kann immense Vergütungsnachteile nach sich ziehen, die schnell in den sechsstelligen Bereich pro Kalenderjahr klettern können.

Wer hingegen an der Ausschreibung am 01.09.2022 noch einen Zuschlag erhält, für den gilt auch zukünftig die Abrechnung der Marktprämie nach dem Monatsmarktwert.

Dies und andere Grundsatzfragen der Ausschreibung erläutert Dr. Helmut Loibl beim kostenlosen Online-Seminar am 30. Juni 2022 von 12:00 - ca. 13:00 Uhr. Weitere Infomationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier!

(Bildquelle: Pixabay)

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