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09.06.2022 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG-Osternovelle: PV-Dachanlagen künftig wieder interessanter?

Ein wesentlicher Teil der EEG-Osternovelle ist, dass künftig klassische PV-Dachanlagen wie beispielsweise auf Wohngebäuden wieder eine auskömmliche Vergütung erhalten sollen:

So soll eine Dachanlage bis 10 kW künftig 13,8 ct/kWh erhalten, bis 100 kW immerhin noch 11,3 ct/kWh. Das Problem dabei: Diese hohe Vergütung soll es nur geben, wenn keinerlei Eigenstrom gebraucht wird (außer in der Anlage selbst). Mit anderen Worten, nur derjenige, der den gesamten Strom komplett ins Netz einspeist, erhält die hohe Vergütung. Wird hingegen auch nur 1 kWh anders genutzt, sinkt die Vergütung bis 10 kW auf 6,93 ct/kWh und bis 100 kW auf gar 5,36 ct/kWh ab.

So sehr es zu begrüßen ist, dass künftig PV-Dachanlagen wieder eine deutlich bessere Vergütung erhalten, dürfte letztlich das Verbot, den erzeugten Strom unmittelbar vor Ort selbst zu verbrauchen, klimapolitisch doch äußerst fragwürdig sein.

(Bildquelle: Pixabay)

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