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24.08.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht
Erbschaftsteuer - das ewige Thema
Das Bundesland Bayern möchte die Reform der Erbschaftsteuer nicht wie die anderen Bundesländer umsetzen. Der Bundesrat hatte der Reform der Erbschaftsteuer am 14.10.2016 zugestimmt. Die Neuregelungen, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurden, traten rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft (wir berichteten). Das Bayerische Landesamt für Steuern weist auf seiner Website zwar darauf hin, dass das zum 01.07.2016 in Kraft getretene Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden, für die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ab dem 01.07.2016 entstanden ist, gelten solle. Ein Hinweis zu einer weitergehenden Begünstigung von Firmenerben, wie sie nun offenbar vorgenommen werden soll, findet sich aktuell nicht. Nach einer Mitteilung der Süddeutschen Zeitung vom 23.08.2017 möchte der Freistaat Bayern nun offenbar den Sonderweg gehen. Das Bayerische Finanzministerium habe demnach kürzlich den bayerischen Finanzämtern Mitteilung gemacht, die Anwendungsvorschriften seien für die bayerischen Finanzämter nicht bindend.
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