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21.12.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Formaldehydbonus: neue Grenzwerte ab Juli 2018 für Biogasanlagen

Bislang haben fast alle Biogasanlagen, die vor 2012 in Betrieb gegangen sind und entsprechende Grenzwerte einhalten, den Formaldehydbonus erhalten. Zum 1. Juli 2018 ändern sich jedoch die Vorgaben, um den Formaldehydbonus auch weiterhin zu erhalten.  Ab Juli 2018 müssen Anlagenbetreiber einen Maximalwert von 20 mg/m³ Formaldehyd unter Einhaltung jeglicher Messtoleranzen nachweisen können. Zeitgleich muss auch der Grenzwert für die NOX Werte eingehalten werden.

Um weiterhin den Formaldehydbonus zu bekommen, müssen alle Ihre Biogasanlagen, die im Sinne des EEG zur installierten Leistung zählen, die neuen Vorgaben einhalten. Haben Sie mehrere Blockheizkraftwerke und kann davon eines den Grenzwert nicht einhalten, entfällt der Bonus für alle weiteren Anlagen ebenfalls.

 

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