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08.08.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Genehmigung als Voraussetzung für Ausschreibung bei Biogasanlagen

Um mit einer bestehenden Biogasanlage an der Ausschreibung teilnehmen zu können, ist eine Genehmigung Voraussetzung. Möchten Sie jedoch die Leistung der Anlage innerhalb der nächsten 10 Jahre erhöhen, sollten Sie sich das unbedingt genehmigen lassen, bevor Sie in die Ausschreibung gehen. Sobald Sie den Zuschlag erhalten haben, ist eine Erhöhung der Leistung zwar möglich, aber sinnlos, da Sie nur für die genehmigte Leistung die Vergütung erhalten. 

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