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21.08.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht
Gesetzliche Erbfolge – so funktionierts!
Sind weder Testament noch Erbvertrag vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Verstorbene wird von seinen nächsten Angehörigen beerbt. Wer Erbe mit welcher Erbquote wird, hängt dabei nicht nur vom Verwandtschaftsgrad ab, sondern bei verheirateten Erblassern auch vom Güterstand, in dem sie verheiratet waren.
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