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06.10.2022 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Höchstbemessungsleistung aufgehoben? Gasproduktionsgrenze im BauGB weg? – Trotzdem dürfen Biogasanlagen künftig nicht produzieren, wie sie wollen!

Aktuell wird politisch vieles diskutiert und sogar zum Teil auf den Weg gebracht. So soll etwa die Höchstbemessungsleistung für Biogasanlagen vorübergehend ausgesetzt werden. Aktuell wird sogar darüber nachgedacht, die baurechtliche Grenze der Biogasproduktion von 2,3 Mio. Normkubikmeter für privilegierte Biogasanlagen auszusetzen. Aber darf damit jede Biogasanlage – ab Inkrafttreten der Neuregelungen – wirklich ihre Gas- und Stromproduktion ohne Weiteres hochfahren? Die klare Antwort lautet: NEIN! Es besteht sogar das sehr konkrete Risiko, dass der Betreiber mit einem „Hochfahren“ der Anlage in den illegalen Anlagenbetrieb rutscht mit der Folge, dass ggf. der Staat sodann seine Zusatzerlöse abschöpft!

Der Hintergrund ist ein ganz einfacher: Wenn Höchstbemessungsleistung und die 2,3-Mio.-Grenze ausgesetzt werden, gelten NUR diese nicht weiter. Gleichwohl muss der Betreiber alles andere, was in seiner Genehmigung steht, einhalten. Insbesondere: Er darf nur die Einsatzstoffe und Einsatzstoffmengen einsetzen, die er genehmigt hat. Keinesfalls darf ohne Genehmigung diese Grenze überschritten werden, sonst wird der Betreiber schnell zum Straftäter eines Umweltstrafdelikts!

Weitere Infos erhalten Sie bei unserem kostenlosen Onlineseminar am 20.10.2022; Anmeldung hier: https://www.paluka.de/vortraege/illegaler-betrieb-einer-biogasanlage-was-ist-das-und-wie-verhalte-ich-mich-richtig

 

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