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04.12.2018 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Markstammdatenregister erst ab 2019 verfügbar

Die Bundesnetzagentur wollte ursprünglich die Formulare des Marktstammdatenregisters am 4. Dezember 2018 online stellen. Dann hätten Sie bis zum Jahresende Zeit gehabt, Ihre Meldepflichten nachzuholen.

Das Marktstammdatenregister gilt bereits seit 1. Juli 2017. Danach muss sich jede EEG-Anlage dort registrieren – entweder vor Ihrer Inbetriebnahme oder wenn irgendwelche Änderungen an der Anlage vorgenommen werden, insbesondere wenn sich die installierte Leistung ändert.

Wer sich nicht im Marktstammdatenregister registrieren lässt, obwohl er eigentlich registrierungspflichtig ist, hat mit einer sehr massiven Sanktion zu rechnen, da in diesem Fall die komplette EEG-Vergütung entfallen kann. Das große Problem besteht nun allerdings darin, dass diese Meldung nur online erfolgen kann, d.h. man braucht dringend die nötigen Formulare. Da diese Formulare nun aber bis dato immer noch nicht auf der Seite der Bundesnetzagentur abrufbar sind, müssen die alten Formulare zur Anlagenregisterverordnung benutzt werden.

Sehr lange wurde angekündigt, dass das Portal mit den benötigten Formularen ab 4.12.18 fertiggestellt ist. Allerdings befindet sich auch heute wieder ein Hinweis auf der Seite des Marktstammdatenregisters, dass das Webportal nun doch erst ab 31.01.2019 erst genutzt werden könne.

Ihre Meldungen ins Marktstammdatenregister können Sie also frühestens ab Februar 2019 nachholen – sofern der Termin von der Bundesnetzagentur nicht wieder verschoben wird. Wenn Sie aber in der Zwischenzeit eine Anlage neu in Betrieb nehmen oder an Ihrer bestehenden Anlage etwas ändern, müssen Sie sich mit den alten Formularen in das Anlagenregister trotzdem registrieren, um Ihre EEG-Vergütung nicht zu verlieren. 

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