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07.02.2022 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Neues Förderprogramm

Neue und bestehende Biogasanlagen können bis zu 200.000,00 Euro Förderung erhalten!

Am 01.02.2022 wurde die „neue Förderung von Investitionen in immissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ bekanntgegeben.

Gefördert werden mit einem Höchstbetrag bis 200.000,00 Euro:

  • gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern
  • Umrüstungskosten von maximal 15 Masseprozent Gülleeinsatz auf mindestens 30 Masseprozent
  • Maschinen/Geräte zur Aufbereitung von Gülle zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen
  • Bau von gasdichten Güllebehältern
  • Maschinen/Geräte/Anlagen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdüngern
  • güllespezifische Anlagenteile für neue Biogasanlagen

Die konkrete Bekanntmachung finden Sie hier Bundesanzeiger.pdf (fnr.de)​.

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