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01.06.2017 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola
Online-Handel: Vermehrt Abmahnungen unterwegs
Seit etwa zwei Monaten mehren sich die Abmahnungen gegen Online-Händler, die gegen gesetzliche Vorgaben aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen haben sollen.
Konkret geht es dabei insbesondere um die Verwendung des Worts Garantie (z.B. „2 Jahre Garantie“) bei Produktbeschreibungen, ohne dass die gesetzlich im BGB vorgesehenen notwendigen Angaben bei Garantieerklärungen gemacht worden wären. Ein weiterer häufiger Abmahnungsgrund ist derzeit die fehlende Angabe zur Streitschlichtungsplattform der EU.
Fazit
Wir empfehlen den Abgemahnten die Abmahnungen ernst zu nehmen. Allerdings sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen oft zu weitreichend. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, unterstützen wir gerne bei der Neu- oder Umformulierung der Unterlassungserklärung und bei der eventuell notwendigen rechtlichen Umgestaltung des Shops. Die meisten Wettbewerbsvereine sind zudem mit der Vereinbarung einer Aufbrauchsfrist einverstanden, bis der Shop verändert und geprüft ist.
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