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31.03.2022 | Von: Rechtsanwalt Michael Hannig

Schon wieder was Neues beim Datenschutz?

Die Europäische Kommission stellte kürzlich – am 23.02.2022 – einen Entwurf für den sog. „Data Act“ vor. Dabei handelt es sich um ein neues Regelwerk zur rechtlichen Neuordnung von Datenzugang und Datennutzung.

Als Teil eines größeren Konstrukts sollen im Rahmen der neuen Datenstrategie der EU verschiedene Rechtsbereiche (neu) geregelt werden. Der bisherige klassische Datenschutz ist eines der betroffenen Gebiete und soll demnächst durch die – seit Jahren von der Kommission bearbeitete – ePrivacy-Verodnung angepasst werden. Der aktuelle Entwurf dieser Verordnung datiert vom 10.02.2022. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen. Die ePrivacy-Verordnung enthält Regelungen zur Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste und wird daher viele Anbieter betreffen.

Weitere Regelungsinhalte betreffen die Souveränität der Daten („Data Governance Act“), den Austausch und die Nutzung der Daten, die Regulierung von Plattformen und insbesondere auch der KI sowie Vorgaben zur IT- und Datensicherheit.

Es sind also im Zuge der Umsetzung vielzählige neue Regelungen zu erwarten. Wie so oft geht jedoch mit einer Erhöhung der Anforderungen auch ein höheres Maß an Rechtsunsicherheit einher – dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen mit der Umsetzung der DSGVO. Besonders fraglich bleibt, ob und wie die Umsetzungen im Rahmen des „Data Act“ ihre Ziele erreichen können, wenn die DSGVO doch nahezu unangetastet bleiben soll.

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