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23.08.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht
Testament: Wie bringt man seinen letzten Willen wirksam zu Papier?
Notarielle Testamente und handschriftliche Testamente sind gleichermaßen wirksam, sofern die Formvorschriften eingehalten werden und der Testierende für eine sichere Aufbewahrung sorgt. Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gelten einige Besonderheiten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments.
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