Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge aus folgenden Rechtsgebieten:

Blog

17.01.2018 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Unternehmensnachfolge: Übergabevertrag und Pflichtteilsverzicht ausreichend?

Übergabevertrag und Pflichtteilsverzicht alleine genügen für eine gelungene (landwirtschaftliche) Unternehmensnachfolge in der Regel nicht. Dies gilt vor allem dann, wenn das verbleibende Vermögen nur an die sogenannten „weichenden Erben“ übergehen soll. Denn der Pflichtteilsverzicht des Nachfolgers ist rechtlich nicht identisch mit einem Erbverzicht. Errichtet der Übergeber nicht zugleich auch ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben werden Ehegatten und/oder die Kinder des Übergebers. Der Betriebsnachfolger gehört in diesem Fall zu den gesetzlichen Erben und erhält neben dem Betrieb auch den Erbanteil am verbleibenden Vermögen. Was zu tun ist, um dieses Ergebnis zu vermeiden, erfahren Sie in diesem Videoblog.

zurück zur Übersicht
Teilen:
nach oben scrollen