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03.12.2021 | Von: Rechtsanwalt Michael Hannig

Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf - Das sollten Sie jetzt wissen

Teil 2 unserer Videoblogreihe "Abmahnsicher durch die Warenkaufrichtlinie"

Haben wir uns letzte Woche noch mit den Änderungen für alle Händler befasst, geht es im heutigen Teil 2 nun um die speziellen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

  •  Mängelrechte selbst bei Kenntnis

Käufer können nun selbst dann noch ihre Mängelrechte geltend machen, wenn sie positiv Kenntnis von einem Mangel hatten. Hierfür gibt es besondere Informationspflichten; welche, erfahren Sie im Video.

  • Höhere Anforderungen an die Nacherfüllung

Die Nacherfüllung muss nun ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer durchgeführt werden. Auch ist sie ab dem 01.01.2022 automatisch vom Verkäufer durchzuführen, ohne, dass der Käufer ihn hierzu speziell auffordern muss.

  • Verjährung

Der Gesetzgeber führt auch neue Verjährungsregelungen ein und macht neue Vorgaben für deren Verkürzung. Daraus folgt, dass AGB, in denen dies bisher geregelt war, ab dem 01.01.2022 rechtswidrig und damit abmahnfähig werden.

Im Video erfahren Sie, wie Sie die Änderungen umsetzen können.

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