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11.08.2017 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Was ist Software eigentlich rechtlich gesehen?

Software wird laut Bundesgerichtshof als Sache definiert. Software ist jedoch auch immer ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Die jeweiligen Rechte an einer Software und die Möglichkeit, darüber zu verfügen, richten sich stets individuell danach, was vertraglich bezüglich der Nutzung, Vervielfältigung oder auch der Veränderung vereinbart wurde. 

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