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27.03.2018 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Webinare zur DSGVO

Warum sollte sich ein Unternehmer oder Selbstständiger für Datenschutz interessieren? Ganz einfach: Wer bis 25.05.2018 die nötigen Maßnahmen nicht ergreift, läuft Gefahr dass er bis zu 4 % seines Umsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro als Strafzahlung erleiden muss. Das Thema ist also sehr ernst zu nehmen!

DGSVO ab Mai 2018 gültig

Ab dem 25.05.2018 gilt in Deutschland und allen anderen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese löst dann das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab.

Die DSGVO führt zu diversen datenschutzrechtlichen Änderungen, die Unternehmen ab dem 25.05.2018 berücksichtigen müssen. Gleichzeitig tritt das sogenannte Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz in Kraft (BDSG-neu), das einige Regelungen in der DSGVO konkretisiert.

Was ist jetzt zu tun?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten sicherstellen, dass bis zum 25.05.2018 mindestens folgende Prozesse umgesetzt sind und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen treffen:

  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
  • Prüfung, ob man einen Datenschutzbeauftragten braucht
  • Dokumentation von Prozessen hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Rechtsgrundlagen der Erhebung, Regelungen zur Löschung und den Betroffenenrechten. Dies kann durch die Erstellung eines Datenschutzkonzepts geschehen.
  • Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Überarbeitung der Datenschutzerklärung auf der Website

So können wir Ihnen schnell und unkompliziert helfen!

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen IT-Sicherheitscluster e.V. drei Webinare konzipiert, die Ihnen dabei helfen, sich Schritt für Schritt die notwendigen Unterlagen selbst zu erstellen. Rechtsanwältin Sabine Sobola führt Sie in den Webinaren an dieses komplexe Themengebiet heran und zeigt zielorientiert wichtige Handlungsempfehlungen auf.

Inhalte der Webinare:

  • Erläuterung der DSGVO anhand von Best-Practice-Fällen und anschaulichen Beispielen
  • Vorlagen und konkrete Formulierungsbeispiele für Ihr Verfahrensverzeichnis und Ihr Datenschutzkonzept
  • Erfahren Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen benötigen oder nicht
  • IT-Sicherheit: Das sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen, die Sie prüfen und in ein Konzept aufnehmen müssten
  • Achten Sie auf Besonderheiten in Ihrem Unternehmen (z.B. sensible Daten)

Jede Woche finden folgende Termine statt:

  • Dienstag, 10:00 Uhr
  • Mittwoch, 14:00 Uhr
  • Donnerstag, 19:00 Uhr
  • Samstag, 14:00 Uhr

Melden Sie sich am besten gleich an! Bei Fragen sind wir selbstverständlich jederzeit gerne für Sie da!

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