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31.01.2018 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Wichtige Pflichten für EEG-Anlagenbetreiber im Jahr 2018

Pflichten und Termine für EEG-Anlagenbetreiber im Jahr 2018

Das Jahr 2018 bringt für eine Vielzahl von EEG-Anlagenbetreibern neben den ansonsten bereits bekannten „Standardterminen“, an denen bestimmte Daten oder Informationen vorzulegen sind, noch einige Besonderheiten mit sich. Sofern diese Pflichten nicht erfüllt werden, sieht das Gesetz teilweise dramatische Sanktionen vor. 

Pflichten und Termine für alle EEG-Anlagenbetreiber: 

  • 28.02.18: Abgabe Konformitätserklärung
  • 28.02.18: Eigenstrommeldung
  • 25.05.18: Datenschutzvorgaben (DSGVO)
  • 31.05.18: Stromabgabemeldung

Besonderheiten für Biogasanlagenbetreiber:

  • Formaldehydgrenzwert vom 05.02.18
  • Grenzwerte für Formaldehydbonus ab 01.07.18

Ausführliche Informationen zu den genannten Terminen finden Sie hier

Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen bringt das Kalenderjahr 2018 für sehr viele EEG-Anlagenbetreiber einige Neuerungen mit sich. Anlagenbetreibern ist dringend zu empfehlen, sich zeitnah mit der jeweiligen Problematik auseinanderzusetzen.

Sofern Beratungsbedarf besteht, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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