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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

26.09.2009 | Von: Rechtsanwalt Daniel Paluka

Der Versicherungsmakler und seine Hilfspflicht bei der Regulierung des Schadens

Nunmehr gibt es erneut eine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Unfallregulierung durch den Versicherungsmakler. Betroffen war ein Makler, der für einen verunglückten Motorradfahrer die Unfall-Schaden-Anzeige übernahm. Dieser versäumte jedoch sodann, die von der Versicherung geforderten Ergänzungen vorzunehmen. Auch den Versicherten setzte er hierüber nicht in Kenntnis. Das hatte zur Folge, dass der Unfallversicherer unter Berufung auf die Ausschlussfrist  aus § 7 AUB die Leistung verweigern konnte.

Der BGH stellt zwar fest, dass es grundsätzlich nicht zu den Maklerpflichten gehört, einen Schadensfall vollständig zu bearbeiten und sämtliche Fristen zu überwachen. Als Nebenpflicht muss er gleichwohl bei der Regulierung eines Versicherungsschadens helfen. Hierbei hat er insbesondere eine sachgerechte Schadenanzeige zu erstellen. Inhaltlich bleibt der BGH seiner Auffassung treu wenn er die Hinweispflicht des Versicherungsmaklers bejaht. Denn soweit dem Versicherungsnehmer Schäden drohen z. B. weil er die ihm regelmäßig nicht geläufigen Formalitäten nicht überblickt, hat der Makler ihn darauf hinzuweisen. Kleiner Trost für alle Versicherungsmakler: Auch der Versicherungsnehmer selbst muss sich um seine Fristen kümmern. Ihn traf daher im vorliegenden Fall ein hälftiges Mitverschulden. (Az.: II ZR 21/09)

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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