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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

15.10.2009 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erben im EU-Ausland soll einfacher werden


Nach Plänen der EU-Kommission soll grenzüberschreitendes Erben in der EU einfacher werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig die Zuständigkeit der Behörden sowie das anzuwendende Recht, unabhängig von der Belegenheit der Nachlassgegenstände, nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen zu bestimmen sind, es sei den der Verstorbene hat zu Lebzeiten eine andere Rechtswahl getroffen.

Bislang variieren Zuständigkeitsregelung und anwendbares Recht erheblich, sodass es bei Nachlässen, die bewegliche und/oder unbewegliche Gegenstände im In- und Ausland erfassen zur Anwendung zweier verschiedener Rechtsordnungen kommen kann. Mit der Reform sollen diese Abwicklungsschwierigkeiten beseitigt werden.

Gemäß dem Entwurf hat ein im EU-Ausland lebender Bürger die Wahl zwischen dem Recht seines Wohnsitzlandes und dem Recht des Landes dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Damit soll künftig nur noch ein Gericht zuständig sein. Zudem sollen Entscheidungen und Urkunden in einer Erbsache gegenseitig uneingeschränkt anerkannt werden, sodass das oft zeit- und kostenintensive Verfahren zur Anerkennung deutscher Urkunden entfällt. Anhand eines europäischen Nachlasszeugnisses, sollen sich Erben und Nachlassverwalter künftig überall in der EU legitimieren können.

Das in den jeweiligen Mitgliedsstaaten geltende materielle Recht soll von der Reform jedoch nicht berührt werden. Auch in das Güter- und Familienrecht werde nicht eingegriffen. Unverändert bleiben im Übrigen auch die auf den Nachlass anwendbaren Steuervorschriften, die ebenfalls von Land zu Land variieren.

Mit der Reform wird nicht nur dem Erblasser die Möglichkeit gegeben, seinen Nachlass besser zu regeln. Vielmehr wird auch für Erben und Vermächtnisnehmer mehr Rechtsklarheit geschaffen.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ulrike Specht

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