Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

06.03.2012 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbrecht: Bundesratsinitiative zum Erbrecht

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit ihrer Bundesratsinitiative einen Vorstoß zur Verbesserung des Schutzes nichtehelicher Kinder in erbrechtlichen Belangen.

Ziel der Initiative ist, die vorhandenen Informationen über nichteheliche Kinder in Nachlassangelegenheiten zu sichern. Künftig sollen daher die bislang nicht elektronisch erfassten Daten nichtehelicher Kinder, die bei den Standesämtern auf sogenannten „weißen Karteikarten“ dokumentiert sind, elektronisch im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Damit soll sicher gestellt werden, dass im Erbfall auch erbberechtigte nichteheliche Kinder zweifelsfrei ermittelt und über ihr Erbrecht informiert werden können. Denn Kinder, die vor dem 01.01.2009 zur Welt kamen, wurden anders, als nach dem 01.01.2009 geborene Kinder noch nicht in das Geburtenregister beider Elternteile eingetragen. Zudem ist die Dienstanweisung bezüglich der Datenweitergabe an die Nachlassgerichte seit März 2010 außer Kraft, so dass diese Informationslücke nun geschlossen werden soll.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitende Partnerin

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen