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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

12.03.2015 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbrecht: Erbschaftsteuer – vorläufige Festsetzung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben heute die gleichlautende Erlasse bezüglich der vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bekannt gegeben. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (wir berichteten) wurde nun festgelegt, dass sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in vollem Umfang vorläufig durchgeführt werden. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) wird daher nur vorläufig ergehen. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung, die bis 30.06.2016 in Kraft treten soll, der jeweilige Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird diese Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen.

Nähere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter Erbrecht.

Regensburg, den 12.03.2015

Ulrike Specht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ulrike Specht

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