Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

14.06.2012 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbrecht: EU-Erbrechtsverordnung vom Rat der EU-Justizminister angenommenen

Die EU-Erbrechtsverordnung wurde vom Rat der EU-Justizminister angenommen. Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen und zwar in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien.

Gegenstand der Verordnung sind einheitliche Regelungen bezüglich des auf einen internationalen Erbfall anzuwendenden Rechts mit dem Ziel, die derzeitige Zersplitterung der Regelungen bei grenzüberschreitenden Erbsachen künftig zu beseitigen. Künftig soll daher das Erbrecht des Staates Anwendung finden, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für Erblasser, die vor ihrem Tod dauerhaft in Deutsch- land lebten, gilt künftig unabhängig von der Staatsangehörigkeit deutsches Erbrecht. Von diesem Grundsatz kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag abweichen und auch das Erbrecht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. So könnte also ein dauerhaft in Italien lebender Deutscher auch die Anwendung deutschen Erbrechts wählen. Würde er diese Anordnung nicht treffen, würde italienisches Erbrecht greifen.

Ferner wird mit der Verordnung ein „Europäisches Nachlasszeugnis“ eingeführt, das in allen Mitgliedstaaten der Verordnung gilt. Die Legitimation von Erben und Testaments- vollstreckern soll damit künftig weniger bürokratisch möglich sein. Ebenfalls geregelt wird, dass die nationalen Erbnachweise, z. B. der deutsche Erbschein, in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Damit soll es künftig nicht mehr erforderlich sein, in jedem Mitgliedstaat einen neuen Erbnachweis zu beantragen.

Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen. Diese Übergangsfrist soll es allen Betroffenen ermöglichen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien.

Ulrike Specht, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Regensburg

 

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitende Partnerin

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen