Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

23.09.2011 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbrecht: Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erlischt der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers und wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um. Die Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs scheidet damit aus.

Dem vom BAG entschiedenen Fall (Az. 9 AZR 416/10) lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin und ihr Sohn waren gemeinsam Erben ihres im Jahre 2009 verstorbenen Ehegatten. Dieser war bei der Beklagten als Kraftfahrer angestellt. Am 14.08.2008 erkrankte der Ehemann der Klägerin und war durchgängig bis zu seinem Tod am 16.04.2009 arbeitsunfähig. Weder im Jahr 2008 noch im Jahr 2009 war ihm Urlaub gewährt worden. Im August 2009 forderte die Klägerin die Beklagte zur Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs auf. Da diese sich weigerte, erhob sie vor dem Arbeitsgericht Klage.
Dieses wies die Forderung jedoch ab. In seiner Begründung führte das Arbeitsgericht aus, dass der dem Ehegatten der Klägerin zustehende Urlaubsanspruch mit dessen Tod erloschen sei. Der Urlaub sei an die persönliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers gebunden. Diese entstünde aber nach dem Tod des Arbeitnehmers schon gar nicht mehr. Aus diesem Grunde sei schon der Anspruch auf Urlaub, also die Beseitigung der Arbeitspflicht, vorm Arbeitgeber nicht mehr erfüllbar. Daher könne er auch nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergehen. Auch ein Abgeltungsanspruch entfällt damit. Dies war im Übrigen ständige Rechtsprechung des BAG (vgl. nur Az. 8 AZR 44/88,  9 AZR 111/91).
Gegen dieses Urteil legte die Klägerin Berufung ein. Sie berief sich hierfür auf eine EG-Richtlinie, wonach der Mindesturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell vergütet werden könne. Dieser Vermögensanspruch sei dann vererblich.

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 22.04.2010, Az. 16 Sa 1502/09) hob diese Entscheidung auf und hat sich, insbesondere aus europarechtlichen Erwägungen, gegen die ständige Rechtsprechung des BAG gewendet und der Klägerin den geltend gemachten Anspruch zugesprochen.
Hiergegen legte die Beklagte erfolgreich Revision ein. Nach Auffassung des BAG erlischt der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Damit wandelt er sich auch nicht in einen Abgeltungsanspruch um. Erst recht kann er daher auch nicht vererbt werden.

 

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitende Partnerin

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen