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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

22.09.2020 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Hofübergabe in Landwirtschaft und Anlagen der Erneuerbaren Energie

Wenn die Übergabe nicht langfristig geplant und anwaltlich begleitet wird, passen oft schwerwiegenden Fehler.

Wenn die Übergabe nicht langfristig geplant und anwaltlich begleitet wird, passieren oft diese drei schwerwiegenden Fehler:

  1. Die Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs führt zum Wegfall der Genehmigung für privilegierte Anlagen der Erneuerbaren Energien.
  2. Die Übergabe des Betriebs führt zur Aufdeckung stiller Reserven mit der Folge, dass Steuern zu zahlen sind.
  3. Die Übergabe des Betriebs lässt die Ansprüche der sogenannten weichenden Erben aus dem Blick, sodass der Übernehmer den Ansprüchen seiner Geschwister ausgesetzt ist.

Sie möchten Ihre Landwirtschaft oder Ihre EEG-Anlage an Ihre Nachfolger übergeben?

Gerne beraten wir Sie und erstellen mit Ihnen zusammen ein gelungenes Nachfolgekonzept.
Rufen Sie uns an unter 0941 585710 oder kontaktieren Sie uns per Mail an info@paluka.de.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
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