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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

16.10.2014 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Patientenverfügung: Weiterer Gesetzesvorschlag zur aktiven Sterbehilfe

Im kommenden Jahr soll der Bundestag über das Verbot oder die Regelung zur aktiven Sterbehilfe entscheiden. Aktuell gibt es dazu mehrere Gesetzesentwürfe einzelner Gruppen von Abgeordneten ohne Fraktionszwang. Die Bandbreite ist groß. Die Vorschläge reichen von einem absoluten Verbot und strafrechtlicher Sanktionierung der sogenannten Suizidbeihilfe, über Ausnahmeregelungen für Angehörige und nahestehende Personen, sofern sie nicht aus eigennützigen Motiven heraus handeln, bis hin zu einer Straflosigkeit für Ärzte, soweit sie nicht organisiert handeln.

Ein diese Woche veröffentlichter weiterer Vorschlag sieht vor, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich festgelegt wird, unter welchen Bedingungen die ärztliche Suizidbeihilfe zulässig sein soll. Bislang ist gesetzlich lediglich die passive Sterbehilfe auf ausdrückliche Anordnung des Betroffenen im Rahmen einer Patientenverfügung oder soweit ein entsprechender Wille des Patienten festgestellt werden kann (ggf. mit Genehmigung des Betreuungsgerichts) gestattet.

Ulrike Specht
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Erbrecht

Regensburg, den 16.10.2014

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ulrike Specht

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