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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

10.09.2013 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Schenkungsteuer: Feststellung Grundbesitzwert

Das FG Münster stellte in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 30.7.2013 (Az 3 V 1562/13 F) fest, dass für die Wertfeststellung im Rahmen der Festsetzung der Schenkungsteuer nicht das Lagefinanzamt, sondern das Erbschaftsteuerfinanzamt zuständig ist. Eine solche Feststellung ist, so dass FG Münster unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH dann erforderlich, wenn ein Finanzamt um die Feststellung eines solchen Wertes zum Zwecke einer beabsichtigten Steuerfestsetzung nachsucht. Nicht ausreichend sei dagegen in diesem Zusammenhang, dass das zuständige Finanzamt einen Prüfungsauftrag, der sich auf die Schenkungsteuer und Übertragung von Grundbesitz zum Besteuerungszeitpunkt erstreckt, erteilt.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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