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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

16.10.2013 | Von: RAin T. Auburger, LL.M.

Versicherungsrecht: Unwirksame Kündigung - unterlassene Zurückweisung durch den Versicherer

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 05.06.2013, Az. IV ZR 277/12, die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Danach kann eine unwirksame Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer nicht dadurch geheilt werden, dass der Versicherer die Kündigung nicht (unverzüglich) zurückweist. Das Gericht stellte sodann auch fest, dass es nicht mehr darauf ankomme, binnen welcher Frist noch von einer unverzüglichen Zurückweisung auszugehen wäre, weil selbst die verspätete Zurückweisung einer unwirksamen Kündigung nicht deren Wirksamkeit herbeiführen kann.

Fazit:

Für den Versicherungsnehmer, der seinen Versicherungsvertrag kündigen möchte, ist es wichtig, die im Versicherungsvertrag vereinbarten Kündigungsgründe und -fristen einzuhalten, um eine wirksame und fristgerechte Kündigung auszusprechen. Eine Heilung erfolgt nicht dadurch, dass der Versicherer auf die unwirksame Kündigung nicht reagiert und diese nicht zurückweist.

Regensburg, 16.10.2013
Tatiana Auburger, LL.M. (geb. Psiuk)
Rechtsanwältin
Referat Versicherungsrecht und Versicherungsvertriebsrecht

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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