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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

28.11.2007 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Aktuelles Urteil zur Inbetriebnahme von EEG-Anlagen

Das Landgericht Erfurt hat vor wenigen Tagen eine richtungsweisende Entscheidung zum Inbetriebnahmebegriff von EEG-Anlagen gefällt, die weitreichende Auswirkungen haben wird: Grundtenor ist, dass eine Anlage im Sinne des EEG erst dann erstmalig in Betrieb geht, wenn sie ausschließlich auf der Grundlage erneuerbarer Energien betrieben wird. Mit anderen Worten: Damit können auch "gebrauchte" Blockheizkraftwerke, die bisher mit fossiler Energie befeuert wurden, jederzeit auf erneuerbare Energien umgestellt werden, sie gelten damit als erstmalig in Betrieb genommen im Sinne des EEG. Folglich können diese Anlagen den zu diesem Inbetriebnahmetermin aktuellen EEG-Vergütungssatz fordern. Die Kanzlei Paluka Sobola & Partner (RA Dr. Helmut Loibl) hat bei diesem Verfahren die Klägerseite vertreten.

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